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Doktor, der auf Seminar unterrichtet

AGB

MME MANNHEIM MEDIZINELEKTRONIK

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

Für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) schriftlich anerkannt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn die mme Mannheim Medizinelektronik UG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

 

Soweit nichts anders schriftlich vereinbart ist, sind die Angebote der  mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) auf 6 Wochen befristet. Zum Vertragsabschluss kommt es erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt). Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag durch die  mme Mannheim Medizinelektronik UG sofort ausgeführt wird. Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und soweit darin Abweichungen (haftungsbeschränkt) vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag enthalten sind, der schriftlichen Zustimmung der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) .

 

Der Zugang elektronischer Bestellungen aus dem Onlineshop wird unverzüglich elektronisch bestätigt, darin liegt jedoch noch keine Vertragsannahme.

 

3. Lieferung

 

Die von der  mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich feste Liefertermine von der  mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) bestätigt worden sind. Die Einhaltung zugesagter Liefertermine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Teillieferungen sind zulässig.

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die  mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

4. Prüfpflicht des Käufers

 

Die in Angeboten und im Internetshop wiedergegebenen Abbildungen, Zeichnungen und technischen Daten unterliegen laufenden Änderungen durch die Hersteller. Produktabbildungen zeigen nicht zwingend den Lieferumfang und können von der gelieferten Ware abweichen. Der Käufer ist verpflichtet, die bei Ihm eingehende Ware sorgfältig zu überprüfen, ob die angegebenen Daten mit der Ware übereinstimmen.

 

5. Preise

 

Als Kaufpreis gelten die jeweils gültigen Listenpreise in Euro, wenn im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Verpackung und der Versand. Die Preise gelten ab Lager. Die Preise verlieren bei Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

 

Im Fall einer Bestellung über das Internet ist der im Warenkorb angegebene Preis maßgebend.

 

6. Zahlungen

 

Vorzugspreise wie Einführungspreise u.a. sind vorab zu zahlen. Andere Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 (fünf) % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. der Bundesbank berechnet. Informationen über aktuelle und frühere Basiszinssätze im Internet unter www.bundesbank.de. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt

 

Die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausdrücklich vor. Bis zum Eigentumsübergang darf der Käufer die Waren weder verpfänden, noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Eine Abtretung der Rechte des Käufers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt).

 

Der Käufer ist berechtigt über die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen, insbesondere sie weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware an die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) ab; die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung hiermit an.

 

Die  mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken an eine Bank abzutreten oder zu verkaufen.

 

8. Gewährleistung

 

Die Gewährleistungspflicht beträgt für die von der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) gelieferten neuen Artikeln 24 Monate und bei gebrauchten Artikeln 12 Monate ab Versanddatum. Sonden, Zubehör und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Geräte, die durch unsachgemäße Handhabung vorzeitig unbrauchbar werden. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nach schriftlicher Mängelanzeige hat der Käufer der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) ausreichend Gelegenheit zur Mängelprüfung und zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen zu geben.

9. Datenschutz

 

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten, die z.B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mittgeteilt werden (z.B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Käufer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) gibt Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Die mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) versichert, dass personenbezogene Daten des Käufers im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass gesetzliche Verpflichtungen bestehen oder der Käufer vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

10. Rücktritt

 

Im Falle der Unmöglichkeit der gesamten Leistung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei unvorhergesehenen Ereignissen im Sinne der Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt) das Recht zu ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, falls die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund eines solchen Rücktritts entstehen nicht.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist D-68163 Mannheim. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche sich zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der mme Mannheim Medizinelektronik UG (haftungsbeschränkt). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmung

 

Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien entspricht.

STAND 10 I 2022

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